Informationsveranstaltung über Maßnahmen zur Vermeidung von gerichtlich angeordneten Betreuungen im Fall von Handlungs- und Entscheidungsunfähigkeit von Angehörigen
Mittwoch, 19.03.2008, 18:30 Uhr Ort: Mittwoch, 19.03.2008, 18:30 Uhr
Referent des Abends ist Herr Günter Weissert von der örtlichen Betreuungsbehörde des Landratsamtes Heidelberg.
Wussten Sie, dass Ihnen im Fall von Handlungs- und Entscheidungsunfähigkeit ein gesetzlicher Betreuer zugewiesen werden kann, wenn Sie im Vorfeld nicht innerhalb Ihrer Familie einen rechtswirksam privatrechtlich bestellten und mit entsprechender Vertretungsmacht ausgestatteten Bevollmächtigten bestimmt haben? Auch jüngere Menschen können, beispielsweise durch einen Unfall, in eine solche Situation geraten. Eine Vollmachterteilung ist deshalb in jedem Fall sinnvoll. Hinzuweisen ist auf den weit verbreiteten Irrtum, Ehegatten und Kinder seien ohne Weiteres zur rechtsgeschäftlichen (z.B. finanzielle Bereiche) und persönlichen Vertretung (z.B. im Krankheitsfall) berechtigt. Richtig ist, dass auch enge Angehörige nur dann zum Handeln legitimiert sind, wenn sie hierzu durch eine rechtsgültige umfassende und detaillierte Willenserklärung des Betroffenen ermächtigt sind. Durch die Erteilung einer Vollmacht kann also grundsätzlich verhindert werden, dass im Falle alters-, krankheits- oder behinderungsbedingter Handlungs- und Entscheidungsunfähigkeit eine mit erheblichen Verfahrensbelastungen verbundene rechtliche Betreuung durch das Amtsgericht – Vormundschaftsgericht angeordnet werden muss. In den letzten Jahren musste zunehmend beobachtet werden, dass vielfach intakte Familien sich gerichtlichen Betreuungsverfahren gerade deshalb unterziehen mussten, weil die Einleitung entsprechender Vorsorgemaßnahmen versäumt wurde. Dieser Entwicklung gilt es verstärkt entgegen zu treten.
Im Anschluss an das Referat besteht die Möglichkeit, Fragen an den Referenten zu stellen. Die Teilnahme ist kostenfrei. Geeignete Vordrucke (Vollmacht etc.) werden im Verlauf des Abends ausgegeben.
Hotel ICC Pfälzer Hof, Schönau